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Ab 2024 gelten strenge Emissionsgrenzen für Kaminöfen

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Reduzierung von Feinstaub

Reduzierung von Feinstaub

Neue Vorgaben für Kaminöfen ab 2024
– Was Eigentümer wissen müssen



Mit Beginn des Jahres 2024 tritt eine wesentliche Änderung im Umgang mit Kaminöfen in Kraft. Im Rahmen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) werden die Anforderungen an den Betrieb von Heizungen, die mit festen Brennstoffen arbeiten, deutlich verschärft. Ziel ist es, den Ausstoß schädlicher Emissionen, insbesondere von Feinstaub, zu reduzieren, der nicht nur die Umwelt belastet, sondern auch ernsthafte Gesundheitsrisiken wie Atemwegs- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen mit sich bringen kann.




Strengere Grenzwerte

Strengere Grenzwerte

Warum ist eine neue Regelung notwendig?



Die Neuregelung betrifft vor allem ältere Kaminöfen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden. Diese Geräte müssen den neuen, strengeren Grenzwerten für Kohlenmonoxid und Feinstaubausstoß entsprechen. Die Betroffenen haben bis zum 31. Dezember 2024 Zeit, ihre Öfen entsprechend nachzurüsten oder stillzulegen, um den Vorgaben gerecht zu werden. Ab 2025 sind dann alle Öfen, die diese Vorgaben nicht erfüllen, verboten.


Es gibt jedoch Ausnahmen: Bestimmte Öfen, darunter Badeöfen, Grundöfen, historische Öfen, die vor 1950 hergestellt wurden, sowie offene Kamine, fallen nicht unter diese Regelung. Diese können weiterhin ohne Anpassung betrieben werden.




Nachrüstung oder Austausch

Nachrüstung oder Austausch

Was sind die Konsequenzen und Optionen?



Eigentümer von betroffenen Kaminöfen stehen vor der Wahl: Nachrüstung oder Austausch. In vielen Fällen kann ein passiver Feinstaubfilter eine praktikable Lösung darstellen, um den Anforderungen gerecht zu werden. Alternativ bietet sich der Umstieg auf ein neues, modernes Modell an, das nicht nur die Umwelt schont, sondern auch die Luftqualität verbessert und langfristig Kosten sparen kann.


Wer die Vorgaben bis zum Stichtag nicht erfüllt, muss mit der Stilllegung des Ofens rechnen. Zudem drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro. Daher ist es ratsam, sich frühzeitig zu informieren und entsprechende Maßnahmen einzuleiten.


Alle nach 2010 produzierten Kaminöfen erfüllen die neuen Vorgaben bereits und benötigen keinen zusätzlichen Nachweis außer dem Typschild des Herstellers. Für ältere Modelle ist es wichtig, die Leistungsdaten und mögliche Nachrüstoptionen zu prüfen. Der Schornsteinfeger oder der Hersteller kann hierbei beraten und einen entsprechenden Nachweis ausstellen.




Fragen Sie uns!

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Fazit



Die neue Kaminofenverordnung stellt eine wichtige Maßnahme zum Schutz der Umwelt und der Gesundheit dar. Sie zwingt Eigentümer älterer Modelle, aktiv zu werden und entweder durch Nachrüstung oder Austausch für einen saubereren Betrieb zu sorgen. Auch wenn dies zunächst mit Aufwand und Kosten verbunden sein mag, profitieren letztlich alle von einer saubereren Luft und einer reduzierten Umweltbelastung.